Was macht eigentlich eine Direktorin des Amtsgerichts?

Wir haben Susanne nach ihrem Job als Direktorin des Amtsgerichts gefragt. Das sind ihre Antworten:

1. Wie sieht dein Alltag aus? 


Als Direktorin eines Amtsgerichts mit insgesamt 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwende ich gut die Hälfte meiner Arbeitszeit für Führungs- und Leitungsaufgaben. Die übrige Zeit arbeite ich mit jeweils einem Viertel meiner Arbeitskraft als Zivil- und als Betreuungsrichterin. Als Betreuungsrichterin entscheide ich vor allen Dingen über die Bestellung von gesetzlichen Betreuerinnen oder Betreuern, aber auch über die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen und Pflegeeinrichtungen oder über die Unterbringung von Betroffenen in geschlossenen psychiatrischen Krankenhäusern. Da die Betroffenen oft sehr krank sind und nicht zum Gericht kommen können, fahre ich in der Regel zu ihnen. So kann ich mir vor Ort einen persönlichen Eindruck verschaffen und stelle sicher, dass jede und jeder von ihnen die im Grundgesetz verankerte Möglichkeit hat, sich zu seinem Verfahren zu äußern. Als Zivilrichterin bearbeite, verhandele und entscheide ich beispielsweise Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, zwischen Nachbarinnen und Nachbarn, Werklohnklagen oder auch Klagen auf Zahlung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Und: In manchen Fällen entscheide ich auch gar nicht. Berufsbegleitend habe ich vor mehr als 15 Jahren eine Mediationsausbildung absolviert und leite seitdem als Güterichterin gerichtsinterne Mediationen. Wenn beide Parteien dies wünschen, unterstütze ich sie dabei, eigenverantwortlich eine individuelle Lösung für ihren Konflikt auszuhandeln.


2. Was macht dir am meisten Spaß an deinem Job? 


Richterin war und ist mein Traumberuf. Ich lerne in meinem Beruf täglich viele Menschen mit ihren verschiedenen Ansichten und Wertvorstellungen kennen und darf mich mit den unterschiedlichsten Themen beschäftigen. Hinzu kommt die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit für mich als Richterin: Bei meinen Entscheidungen unterliege ich keinen Weisungen. Ich bin nur an Recht und Gesetz gebunden, nicht an Gewinnerwartungen, nicht an eine wie auch immer geartete übergeordnete Firmenpolitik. Vor allen Dingen aber sehe ich, dass meine Arbeit den Menschen unmittelbar hilft: Den Nachbarn, die nach einer Mediation wieder miteinander reden können – und sei es auch nur das Nötigste. Oder der alten Dame, die den ganzen Papierkram nicht mehr bewerkstelligt und die mithilfe des gerichtlich bestellen Betreuers nun endlich Leistungen der Pflegeversicherung beantragen kann.



3. Was braucht man, um deinen Job machen zu können (Ausbildung & Kompetenzen)? 


Um Richterin werden zu können, musst du zunächst Volljuristin werden, d.h. Jura studieren und das erste und zweite juristische Staatsexamen erwerben. Du musst Deutsche / Deutscher gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Als Amtsrichterin entscheidest du nicht nur irgendwelche Verfahren, sondern immer über die Schicksale von Menschen. Dies gelingt dir nur, wenn du empathisch zugewandt kommunizieren und verhandeln kannst, gleichzeitig aber auch über Durchsetzungsvermögen und Entschlussfreudigkeit verfügst. Da du immer viele verschiedene Akten und Verfahren gleichzeitig in Bearbeitung hast, ist ein gutes Zeitmanagement unerlässlich. Und last but not least ist Teamfähigkeit ein absolutes Muss. Denn auch wenn du als Richterin die höchste Autorität im Gerichtssaal bist, so arbeitest du doch nie allein.





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